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   OLG Frankfurt, 19.03.1979 - 6 W 27/79   

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https://dejure.org/1979,2498
OLG Frankfurt, 19.03.1979 - 6 W 27/79 (https://dejure.org/1979,2498)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.1979 - 6 W 27/79 (https://dejure.org/1979,2498)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 1979 - 6 W 27/79 (https://dejure.org/1979,2498)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statiker; Unternehmer eines Bauwerkes; Eintragung einer Sicherungshypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 763
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 20 W 79/86

    Anspruch auf Hinterlegung eines Betrags zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung;

    Wenn sich die Parteien bei Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs, aufgrund dessen sie den Rechtstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, wie hier darüber einig sind, daß die Kosten von dem Vergleich ausgenommen sein und zur Entscheidung des Gerichts gestellt bleiben sollen, so ist darin eine andere Vereinbarung im Sinne des § 98 ZPO zu erblicken (BGH MDR 1965, 25; OLG Frankfurt MDR 1979, 763; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 44. Aufl., § 98 Anm. 2 A; Thomas-Putzo, ZPO, 14. Aufl., § 98 Anm. 1 b).
  • OLG Bamberg, 11.02.1988 - 4 W 3/88

    Abschluss eines Prozessvergleichs unter bewußter Nichtregeltung der Kosten ;

    Die in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Auffassung nimmt daher auch an, daß nach Abschluß eines Prozeßvergleichs die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären können, so daß das Gericht nach § 91 a ZPO eine Kostenentscheidung zu treffen hat (BGH JZ 1965, 257 = NJW 1965, 103; OLG Frankfurt, MDR 1979, 763; Thomas-Putzo, 14. Aufl., Bern, 1 b zu § 91 a ZPO; Zöller-Vollkommer, 15: Aufl., Rdn. 10 zu § 91 a ZPO).
  • OLG Bamberg, 27.11.1987 - 4 W 109/87

    Wirkungen des Abschlusses eines Prozessvergleichs unter bewußter Nichtregelung

    Der Senat schließt sich daher der in der Rechtsprechung überwiegend und in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung an, wonach ein Fell des § 91 a ZPO gegeben ist (BGH JZ 1965, 257 = NJW 1965/103; OLG Frankfurt MDR 1979/763; Thomas-Putzo, 14. Aufl., Bern, 1 b zu § 91 a ZPO; Zöller-Vollkommer, 15. Aufl., Rdnr. 10 zu § 91 a ZPO).
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 235/86
    der ergänzend auch bei der gegebenen Fallgestaltung berücksichtigt werden kann (vgl. die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. März 1979 - 6 W 27/79 - MDR 1979, 763 und 16. April 1984 - 14 W 205/83 - MDR 1984, 674 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann und Stein/ Jonas, wie zuvor), hält es der Senat für sachgerecht, im Rahmen billigen Ermessens die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben.
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